CAMPINGORDNUNG GEGENWÄRTIGE CAMPINGORDNUNG, PREISLISTE  UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WERDEN DEN GÄSTEN BEI IHRER ANKUNFT ZUR KENNTNIS GEBRACHT UND SIND BEIM EINGANG ZUM CAMPINGPLATZ DURCH AUSHANG BEKANNTGEMACHT. Das Betreten des Campingplatzes setzt die volle und uneingeschränkte Annahme der gesamten hier vorliegenden Campingordnung voraus. Die darin enthaltenen Regeln können aus angemessenen Gründen während der Saison durch die Direktion jederzeit ergänzt werden. Dies wird dann durch Aushang beim Eingang bekanntgemacht. Die Verantwortung für jedes Zuwiderhandeln für sich, seine Familien und Gäste  tragen die InhaberInnen der Stellplätze. ART. 1 ♦ Zugang zum Campingplatz a) Wer aus irgendeinem Grund den Campingplatz betritt, muss dazu die Erlaubnis der Direktion besitzen. Voraussetzung dafür ist der Vorweis eines gültigen Nachweises der Identität (Nichtbefolgung bedeutet eine Verletzung der diesbezüglichen Normen des Strafgesetzbuches). b) Vor dem Eintritt erfolgt die Anmeldung in der Direktion, das Vorweisen der Dokumente der Identität und die Übernahme der obligatorischen Armbänder, die persönlich keinesfalls übertragbar sind. Diese müssen auf dem gesamten Areal des Campingplatzes und am Strand getragen werden. Sollte das Armband beschädigt werden, ist dies der Direktion zu melden, die dann ein neues aushändigt. Es dürfen nur jene Autos in den Campingplatz einfahren, die einen Autopass oder eine Magnetkarte besitzen. Der Autopass muss im Auto gut sichtbar angebracht werden (Autos ohne Autopass werden automatisch wie ein zweites Auto verrechnet). Die Direktion behält sich das Recht vor, all jene des Campingplatzes zu verweisen, die sich nicht an diese Sicherheitsregeln halten! c) Die Direktion behält sich vor, den Zutritt für Tagesgäste zu Fuß zu gestatten, die jedoch zuvor ihre Dokumente der Identität vorweisen und die obligatorischen Armbänder anlegen müssen Ab einer Stunde Aufenthalt haben sie den Tagestarif zu bezahlen, der bis 23.00 Uhr desselben Tages gilt. d) Wer Besuch empfängt, hat sicherzustellen, dass dessen Gäste dazu die Erlaubnis der Direktion besitzen, und ist auch für deren Verhalten verantwortlich. Wird festgestellt, dass Camper Gäste empfangen, die nicht ordnungsgemäß dazu die Erlaubnis der Direktion besitzen, werden diese des Campingplatzes verwiesen. Die Direktion behält sich in diesem Fall weitere Schritte vor. Die Anwesenheit nicht dazu befugter Personen am Campingplatz bedeutet eine Verletzung des Gesetzes für die Öffentliche Sicherheit (art .109 TULPS); Verletzung der Artikel: 614C.P. (Hausfriedensbruch), 633C.P.(Betretung von Grundstücken und Gebäuden), 624C.P. (Diebstahl von Dienstleistungen); Vertragsbruch. e) Der Zutritt für Minderjährige ohne Begleitung von Erwachsenen, die für deren Aufsicht legitimiert sind und für deren Handlungen die Verantwortung tragen, ist nicht gestattet. ART. 2 ♦ Besetzung der Stellplätze a) Der Stellplatz kann vom Kunden ausgewählt werden unter Rücksicht auf dessen Verfügbarkeit sowie eventuelle Anweisungen des Personals und der Direktion. b) Für jeden Stellplatz sind erlaubt: eine Besatzung, ein Auto, ein Stromanschluß und eine Einheit (Wohnwagen, Wohnmobil oder Zelt) mit zusätzlich einer Veranda und einer Kochnische. Ebenfalls sind zugelassen zusätzliche Abdeckungen, wenn sie die Anforderungen der Mobilität und einfachen Abbaubarkeit erfüllen sowie eine Fläche von 40 m2 und eine Höhe von 3 m nicht überschreiten. Für jede andere zusätzliche Ausstattung  (z.B. Kochnischen oder Veranden aus fixem Material, Hütten) ist unbedingt die Genehmigung der Direktion erforderlich. c) Der Parkplatz ist im Platz (“piazzola”) inbegriffen. Darüberhinaus stehen für alle überdeckte Parkplätze zur Verfügung. Es ist strengstens verboten, Parkplätze mit Ketten, Sesseln, Planen oder anderen Gegenständen zu besetzen. Diese werden widrigenfalls sofort vom Personal entfernt und der Direktion übergeben. d) Es ist verboten, die Stellplätze mit Zäunen, Planen, oder anderen Gegenständen zu begrenzen. Die Direktion kann solche Dinge jederzeit durch ihr Personal  entfernen lassen und darüberhinaus Stellplätze, die eine Fläche von 40 m2 überschreiten, wieder verkleinern. Das Personal kann auch all jene Gegenstände entfernen, die die allgemeine Sicherheit beeinträchtigen. e) Der Stellplatz muss in größter Ordnung und Sauberkeit gehalten werden, widrigenfalls werden 30.- Euro für die Reinigung verrechnet. f)  Am Ende der Saison muss der Stellplatz vollkommen geräumt werden; alles muss vollständig abgebaut werden, Pflastersteine müssen gestapelt werden. Es ist verboten, jede Art von Paketen oder sonstigen Ablagerungen auf dem Areal des Campingplatzes zu belassen. Die Direktion wird sich in keinem Fall nach dem Ende der Saison um hinterlassene Ausrüstungen kümmern. ART. 3 ♦ Bezahlung und Verlassen des Campingplatzes♦ a) Der Aufenthalt wird auf Basis der Anzahl der Nächte ab dem Tag der Ankunft bis 13.00 Uhr des letzten Aufenthaltstages in Rechnung gestellt. Erfolgt das Verlassen nach 13.00 Uhr,  wird die Anzahl der Tage verrechnet. b) Jede Änderung des Datums ist der Direktion mitzuteilen. Für jeden gebuchten, aber nicht in Anspruch genommenen Tag ist der Tarif für den Stellplatz zu bezahlen. c) Im Falle einer Stornierung der Buchung wird die bereits geleistete Anzahlung von der Direktion als Entschädigung einbehalten. Eine Buchung kann nicht auf ein anderes Jahr verschoben werden. d) Die Kassa ist von 8.00 bis 12.00 und von 15.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.. ART. 4 ♦ Verhaltenskodex ♦ a) Fahrzeugverkehr: Kraftfahrzeuge und Fahrräder dürfen sich im Inneren des Campingplatzes nur mit geringer Geschwindigkeit bewegen (max. 10 km/h). Zuwiderhandelnde müssen ihr Fahrzeug außerhalb des Campingplatzes lassen. Unter Rücksicht auf die große Staubentwicklung im Pinienwald wird gebeten, Fahrzeuge so wenig wie möglich einzusetzen. Fahrverbot für Kraftfahrzeuge: von  23,00 bis 7,30 und 13,00 bis 15,00 (mit Ausnahme des Personals des Campingplatzes). b) Ruhe und Frieden: von 13.00 bis 15.00 und 24.00 bis 7.30 ist Ruhezeit (ausgenommen die Abendveranstaltungen des Restaurants oder der Direktion, organisiert von der Animation).  Innerhalb dieser Zeiten ist jegliche Ruhestörung verboten. Daher müssen audiovisuelle Geräte auf niedriger Lautsärke betrieben werden, sowie Herumschreien, Singen und Spiele, die stören könnten, unterlassen werden. c) Kinder-und Jugendschutz: Kinder müssen bei der Verwendung der verschiedenen Einrichtungen und Toiletten von Erwachsenen begleitet werden. Kinder und Jugendliche müssen von ihren Eltern, die für diese vollständig und rechtlich verantwortlich sind, überwacht werden. Sie dürfen nicht die anderen BewohnerInnen des Campingplatzes stören und auch nicht allgemein zugängliche Orte beschädigen.  Es ist daher absolut verboten, belästigende und gefährliche Spiele zu spielen wie z. B. Fußball oder Radfahren im Mini-Club, in der neuen Arena und in den Säulengängen des Restaurants und des Supermarkts.. d) Strand: es wird empfohlen, die Strandordnung der Capitaneria di Porto zu befolgen, die in der Direktion und beim Eingang zum Strand ausgehängt ist. Ebenso ist den Anweisungen der Bademeister Folge zu leisten. Kunden, die Sonnenschirme, Liegestühle oder Betten mieten, wenden sich diesbezüglich an die Bademeister, die nach Vorweis der entsprechenden Quittung diese dann zu folgenden Zeiten aushändigen:  9.00-12.30/14.00-18.30 ART. 5 ♦ Haustiere ♦ a) Das Mitbringen von Hunden oder anderen Haustieren muss mit der Direktion absprochen werden. Hunde müssen nach den geltenden Vorschriften geimpft sein, an der Leine und unter strikter Aufsicht des Besitzers/der Besitzerin gehalten werden, die auch für die Entfernung von Exkrementen verantwortlich sind. Tiere dürfen nicht an den Strand mitgenommen werden. Der Besitzer/die Besitzerin ist der/die einzige Verantwortliche für eventuelle durch ihre Tiere verursachte Beschädigungen und Verletzungen. ART. 6 ♦ VERBOTE ♦ Es ist strengstens verboten: - Ablagerung von Sondermüll und Sperrmüll  (zB Haushaltsgeräte, Matratzen, usw.). Wegwerfen von Müll nicht in die dafür vorgesehenen schwarzen Müllsäcke und Container, sondern auf den Boden. - Graben von Löchern und Furchen auf den Stellplätzen, Verlagerung von Sanddünen. - Beschädigung von Pflanzen, Blumen und anderen Einrichtungen des Campingplatzes. - Geschirrspülen, Wäschewaschen unter den öffentlichen Wasserleitungen. - Waschen von Autos oder anderen Fahrzeugen außer an dem dafür vorgesehenen Waschplatz. - Entleerung chemischer Toiletten an anderen als den dafür vorgesehenen Stellen. - Verwendung des Wassers der öffentlichen Wasserleitungen zum Trinken und Kochen. - Installieren von fixen Leitungen zwischen den Wasserleitungen und den Stellplätzen. Diese werden vom Personal entfernt. - Waschen der Hunde an anderen als den dafür vorgesehenen Stellen. - Ausleeren von jeder Art Waschmittel, schädlichen Substanzen und sonstigen umweltschädlichen Stoffen auf den Boden. ART. 7 ♦ Verantwortung ♦ Die Direktion ist nicht haftbar für:: a) Diebstahl von Gegenständen oder Wertsachen, die nicht von der Direktion aufbewahrt werden. b) Schäden an Personen oder Sachen, verursacht von: anderen Gästen, unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt, Naturkatastrophen, umstürzende Bäume oder Äste, Tannenzapfen, Insekten oder andere Tiere, Pflanzen und Epidemien, auch für Pflanzen, sowie überhaupt für alle Fälle, die nicht direkt aus Nachlässigkeit der Fa. CO. DE. VI. Campeggio Vittoria entstanden sind. ANTI-FEUER REGELN ART.1: Alle Camper müssen auf ihrem Stellplatz über einen Feuerlöscher verfügen (mit einem Wartungsdatum nicht älter als 6 Monate). ART.2: Es ist absolut verboten: - Im ganzen Gebiet des Campingplatzes: Anzünden von Feuer, Verwendung von Grillern mit Holz- oder Steinkohle. Griller sind nur erlaubt, wenn diese mobil sind und sich in unmittelbarer Nähe ein Feuerlöscher befindet. - Überall im Pinienwald: Wegwerfen von Zigarettenresten, Verwendung von Gegenständen mit offenem Feuer wie Kerzen, Fackeln oder Ähnlichem. ART.3: Abdeckplanen müssen feuerabweisend sein; die Kabel für die Stromanschlüsse müssen gemäß der Norm Cee und in gutem Zustand sein, und dürfen nicht am Boden, sondern müssen auf Trägern verlegt werden. ART. 4: Alle Camper sind angehalten, die beim Eingang und auf dem Areal des Campingplatzes zusätzlich ausgehängten Fluchtpläne und die darauf verzeichneten Orte mit Feuerlöschern und Sammelplätze zu studieren. ART. 5: Im Falle eines Brandes sind unverzüglich die Direktion oder das Personal zu verständigen und ohne eine Panik zu verursachen die auf dem Plan verzeichneten Fluchtwege zu benützen, um sich in Sicherheit zu bringen.   Das Personal des Campingplatzes hat, wann immer es auch nötig ist, die Ermächtigung zur Durchsetzung dieser Campingordnung. Die Direktion behält sich vor, Stellplätze nicht zu verlängern oder für das Folgejahr zu bestätigen, wenn deren InhaberInnen ein Verhalten an Tag legen, das das Ansehen des Campingplatzes beschädigt, oder die Harmonie und das gute Gemeinschaftsleben der Siedlung stört. Strada Sud, 340 - 45010 Marina di Caleri - Rosolina Mare (RO) Tel. 0426 68128 - info@campingvittoria.it - P.Iva 00174920298 Pegusus.it web designer  - © Camping Vittoria - 2001/2012